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   VGH Bayern, 14.05.2004 - 25 CS 03.3263   

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VGH Bayern, 14.05.2004 - 25 CS 03.3263 (https://dejure.org/2004,31989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2004 - 25 CS 03.3263 (https://dejure.org/2004,31989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 25 CS 03.3263 (https://dejure.org/2004,31989)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Soweit hiernach vom Gesetz fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Zuverlässigkeit gefordert werden, ist auf die Organe der juristischen Person abzustellen, für deren Verhalten die juristische Person nach § 31 BGB auch zivilrechtlich haftet (BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 25 CS 03.3263 -, beck-online; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 09. Dezember 2008, a.a.O.).

    Erweist sich ein Organ(teil) als tierschutzrechtlich unzuverlässig, schlägt dies grundsätzlich auf die Zuverlässigkeitsbeurteilung der juristischen Person selbst durch (BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2004, aaO.; VG Würzburg, Urteil vom 25. Oktober 2012 - aaO., Rn. 57, juris).

    Auch kontinuierliche Verstöße gegen Buchhaltungspflichten, wie vorliegend, die wesentliche Funktionsbedingungen eines ordnungsgemäßen Tierheimbetriebs darstellen, besitzen tierschutzrechtliche Relevanz (vgl. (BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2004, aaO.).

    Die Frist nach Art. 49 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG beginnt erst ab Kenntnis der Behörde von allen Tatsachen einschließlich aller für die Ermessensausübung relevanten Gesichtspunkte zu laufen (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2016 - VG 3 K 704/13 -, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2004, aaO.) und ist vorliegend eingehalten.

  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 5 K 11.590

    Widerruf der Erlaubnis zur Haltung von Hunden in einem Tierheim; Verein als

    Soweit hiernach vom Gesetz fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Zuverlässigkeit gefordert werden, ist nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs auf die Organe der juristischen Person abzustellen, für deren Verhalten die juristische Person nach § 31 BGB auch zivilrechtlich haftet (BayVGH, B.v. 14.05.2004 Nr. 25 CS 03.3263, NuR 2006, 383).

    Auch kontinuierliche Verstöße gegen Buchhaltungspflichten, die wesentliche Funktionsbedingungen eines ordnungsgemäßen Tierheimbetriebs darstellen, besitzen tierschutzrechtliche Relevanz (vgl. BayVGH, B.v. 14.05.2004 Nr. 25 CS 03.3263).

  • VG Hamburg, 05.03.2020 - 11 E 970/20

    Eilantrag gegen den Widerruf von tierschutzrechtlichen Erlaubnissen

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob insoweit auf die in der Erlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 TierSchVersV i.V.m. § 12 Satz 1 Nr. 4 TierSchVersV genannte Person - hier [...] - abzustellen ist oder ob die verantwortliche Person im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchVersV die juristische Person selbst ist, wenn diese - wie hier - Erlaubnisinhaberin ist (der letzteren Auffassung folgend VGH München, Beschl. v. 14.5.2004, 25 CS 03.3263, juris, Rn. 7).

    Erweist sich ein Organ(teil) als tierschutzrechtlich unzuverlässig, schlägt dies grundsätzlich auf die Zuverlässigkeitsbeurteilung der juristischen Person selbst durch, es sei denn, die juristische Person zeigte sich in der Lage, sich von den unzuverlässigen Organ(teil)en zu trennen und diese durch zuverlässige zu ersetzen (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.5.2004, 25 CS 03.3263, juris, Rn. 7).

    Denn soweit in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzungen vom Gesetz Zuverlässigkeit gefordert werden, ist auf die Organe der juristischen Person abzustellen (vgl. hierzu nochmals VGH München, Beschl. v. 14.5.2004, 25 CS 03.3263, juris, Rn. 7).

  • VG Gelsenkirchen, 15.05.2014 - 16 K 5116/12

    Fisch - Spa - Behandlung mit "Kangalfischen" zu kosmetischen Zwecken verstößt bei

    Die Klägerin - auch juristische Personen können Träger einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG sein -, vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Mia 2004 - 25 CS 03.3263 -, juris, Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 6. Aufl. 2008, § 11 TierSchG, Rn. 28; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum TierSchG Ziff. 12.1.6, hat einen Anspruch auf Erteilung der von ihr begehrten Erlaubnis (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
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